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27/05/2010
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27/05/2010

Schweizer Arbeitszeitregeln in RailOpt

Das gesetzeskonforme Arbeiten hat in der Bahnwelt eine immer grössere Wichtigkeit. Bei der Qnamic AG kümmert sich eine spezielle Fachgruppe um das komplexe Thema der Arbeitszeitregelgesetze und es finden regelmässig Usergroup-Meetings mit den Schweizer Kunden statt.

In der Vergangenheit hat sich die Fachgruppe speziell an den Bedürfnissen der einzelnen Kunden orientiert. Die Kunden haben geänderte oder neue Vorschriften als Software-Ergänzung bei der Qnamic AG bestellt, worauf diese neu konfiguriert und in der RailOpt-Applikation angepasst wurden.

Nun will die Fachgruppe der Qnamic AG in der Schweiz selber proaktiver werden. Mit dem direkten Kontakt zum BAV (Bundesamt für Verkehr), welches in der Schweiz zuständig ist für die Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeitregeln, wurde ein neues, gemeinsames Vorgehen vereinbart.

Über zukünftige Anpassungen im Arbeitszeitgesetz oder dessen Verordnung informiert sich die Fachgruppe der Qnamic AG neu direkt beim BAV, statt eine Bestellung von den einzelnen Kunden abzuwarten. Die umgesetzte Änderung in RailOpt wird wiederum vom BAV auf die richtige Interpretation der Regel geprüft. Individuelle Kundenanpassungen sind danach immer noch möglich, bevor die Arbeitszeitregeln jedem Kunden rechtzeitig zur Gesetzesänderung zur Verfügung steht.

Mit diesem neuen Vorgehen bekommen alle Schweizer Kunden standardmässig in RailOpt ein einheitliches komplettes und jederzeit aktuelles Arbeitszeitregelpaket und damit eine höhere Sicherheit beim Einhalten des Arbeitszeitgesetzes. Gleichwohl wird die Individualität jedes Kunden gewahrt, da die Kunden einzelne Parameter nach ihren internen Vorgaben, beispielsweise entsprechend ihrem Gesamtarbeitsvertrag, jederzeit anpassen können.
Qnamic AG / CH-4614 Hägendorf / T: +41 62 209 70 40 / info@qnamic.com